Die Initiative

Zum 1. Janu­ar 2022 ist eine Novel­le der Tier­schutz-Hun­de­ver­ord­nung in Kraft getre­ten, die ein Aus­stel­lungs­ver­bot für soge­nann­te Qual­zuch­ten aus­spricht. Wäh­rend der Grund­ge­dan­ke, das Tier­wohl durch ver­bind­li­che Vor­ga­ben zu för­dern, tat­säch­lich nur begrüßt wer­den kann, trifft die Aus­le­gung der mit der Umset­zung der Ver­ord­nung beauf­trag­ten Vete­ri­när­äm­ter aber auch Ras­se­hun­de­zucht­ver­ei­ne, die sich selbst schon der Bekämp­fung erb­li­cher Defek­te und Dis­po­si­tio­nen ver­schrie­ben haben. Wir – als Mit­glie­der des Club für bri­ti­sche Hüte­hun­de e.V. und Grün­der der Initia­ti­ve „Kon­trol­lier­te Ras­se­hun­de­zucht ist kei­ne Qual­zucht“ – sind einer davon.

Motivation und Zielsetzung

Ziel der Initia­ti­ve ist es, über das tat­säch­li­che Han­deln der Ras­se­hun­de­zucht­ver­ei­ne auf­zu­klä­ren, und mit aktu­el­len Zah­len und For­schungs­er­geb­nis­sen eine Grund­la­ge zu schaf­fen, die neben der all­ge­mei­nen Auf­klä­rung auch einen fak­ten­ba­sier­ten Aus­tausch mit Ämtern und Behör­den erlaubt. Die gegen­wär­ti­ge Umset­zung des „Qual­zucht-Para­gra­phen“ muss bun­des­weit ver­ein­heit­licht wer­den. Dazu müs­sen in Zusam­men­ar­beit mit den Ras­se­hun­de­zucht­ver­ei­nen nicht nur ein­deu­ti­ge Defi­ni­tio­nen für „Qual­zuch­ten“ gefun­den, son­dern auch die Bemü­hun­gen aner­kannt wer­den, die sei­tens der Ras­se­hun­de­zucht­ver­ei­ne längst betrie­ben wer­den. Ein pau­scha­les Ver­bot kann auf lan­ge Sicht nur zum Ende der kon­trol­lier­ten Ras­se­hun­de­zucht führen.

Wer sind wir

Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Club für britische Hütehunde e.V.
Irish Wolfhound Club e.V.
Klub für Terrier e.V.
CASD e.V.
Spaniel Club Deutschland e.V.
VDH Landesverband Rheinland-Pfalz
Bearded Collie Club Deutschland e.V.
1. Shetland Sheepdog Club Deutschland e.V.
Deutscher Collie Club e.V.
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Kynologische Gesellschaft für Deutsche Doggen e.V.
Pinscher-Schnauzer-Klub e.V.
Akita Club e.V.
Verein für Deutsche Spitze e.V.
Verein von Neufundländer-Freunden und -Züchtern in Deutschland e.V.
Verband der Pudelfreunde Deutschland e.V.
Club für Exotische Rassehunde e.V.
FBVD e.V.
Basset Hound Club von Deutschland e.V.
Deutscher Neufundländer-Klub e. V.
Internationaler Klub für die Tibetische Hunderassen e.V.
Spezialclub für Tibet Terrier und Lhasa Apso e.V.
Deutscher Club für Bullterrier e.V.
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.
1. Deutscher Shar Pei Club 1985 e. V.
DCNH e.V.
Basset-Hound-Freunde Deutschland e.V.
Briard Club Deutschland e.V.
Chinese Crested Club e.V.

Stimmen

Mein gesunder Rassehund

Qualzucht: zwischen Polemik und Pauschalisierung

[…] Zuchtausstellungen [haben sich] zu einem Zirkus persönlicher Eitelkeiten auf Kosten defektbelasteter Tiere entwickelt. Was fehlt: eine entsprechende Aus- und Fortbildung für die Züchter und die Bereitwilligkeit, diese auch in Anspruch nehmen zu wollen.

Qualzucht Evidenz Netzwerk (QUEN)

Mit der Pole­mik, durch die sich auch die ein­lei­ten­de Aus­sa­ge aus­zeich­net, sehen sich Züch­ter von Ras­se­hun­den immer wie­der kon­fron­tiert. Die stren­gen Vor­ga­ben, die nicht nur von allen ange­hen­den Züchter*innen, son­dern auch von sämt­li­chen Zucht­hun­den erfüllt wer­den müs­sen, wer­den von der Kri­tik dabei geflis­sent­lich igno­riert: wäh­rend jeder Züch­ter die regel­mä­ßi­ge Teil­nah­me an kyno­lo­gi­schen Fach­ver­an­stal­tun­gen (Tagun­gen, Semi­na­ren, Sym­po­si­en) nach­wei­sen muss, sind zur Zucht­zu­las­sung eines Hun­des weit­rei­chen­de Gesund­heits­un­ter­su­chun­gen, ras­se­spe­zi­fi­sche Gen­test und eine Ver­hal­tens­be­ur­tei­lung erfor­der­lich. Die pau­scha­len Vor­wür­fe, mit denen Tier­schutz­in­itia­ti­ven und poli­ti­sche Unterstützer*innen der kon­trol­lier­ten Ras­se­hun­de­zucht begeg­nen, ent­spre­chen also kaum den Tat­sa­chen und die­nen maß­geb­lich der geziel­ten Des­in­for­ma­ti­on der Öffentlichkeit.

11203

Fran­zö­si­sche Bull­dog­gen wur­den im Jahr 2018 über TASSO regis­triert. Inner­halb des VDH fal­len aber pro Jahr kaum mehr als 300 Wel­pen der Rasse.

[Es] gilt […] zu beachten, dass die überwiegende Anzahl schwerer Defektzuchten außerhalb der großen Zuchtverbände stattfindet.

Diana Plange: Tierärzte vernetzen sich, in: Wuff Magazin, Ausgabe 1/2022

Dass sich die Pro­ble­ma­tik maß­geb­lich auf die unkon­trol­lier­te Ver­meh­rung von Ras­se­hun­den außer­halb der zucht­buch­füh­ren­den Ver­ei­ne zurück­füh­ren lässt, ist nicht nur mit ein­deu­ti­gen Zah­len beleg­bar (im Jahr 2018 belief sich bspw. die Zahl der Neu­re­gis­trie­run­gen für Hun­de der Ras­se Fran­zö­si­sche Bull­dog­ge über das Haus­tier­re­gis­ter TASSO auf 11.203, wäh­rend in VDH-Zuch­ten pro Jahr nach­weis­lich kaum mehr als 200–300 Wel­pen fal­len), son­dern auch den Tier­schutz­in­itia­ti­ven bewusst.

Da die Vermehrung von gefragten Rassen zu einem großen Teil in Osteuropa geschieht, wäre es sinnvoll, wenn zumindest keine Preise und Pokale mehr mit Tieren, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gewonnen werden könnten.

Brief an Bundesministerin Julia Klöckner, BMEL, vom 24. Juli 2019
Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer

Bei den Emp­feh­lun­gen, die von Tierschützer*innen an die poli­ti­schen Entscheidungsträger*innen her­an­ge­tra­gen wer­den, ist des­halb auch eine wenig nach­voll­zieh­ba­re Argu­men­ta­ti­on zu bemer­ken, mit der die Schuld­fra­ge – trotz bes­se­ren Wis­sens – der kon­trol­lier­ten Ras­se­hun­de­zucht zuge­scho­ben wird.

Für die Züchter*innen sind die Tiere nie nur eine Ware.
Für die Züchter*innen sind die Tie­re nie nur eine Ware.

Die Tiere werden wie Ware produziert und über Internetportale, auf Tiermärkten oder vom „Züchter des Vertrauens“ gewinnbringend verkauft. […] Bei Hunden […] und anderen sogenannten Haustieren wird nach menschlichen Idealvorstellungen und rassetypischen Vorgaben von Zuchtverbänden unkontrolliert vermehrt.

PETA Deutschland: „Diese 17 „Haustiere sind Qualzuchten“
www.peta.de/themen/qualzucht-haustiere

Noch weni­ger dif­fe­ren­ziert und mit noch pau­scha­le­ren, agi­ta­to­ri­schen Unter­stel­lun­gen tre­ten Tier­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen auf. Wäh­rend die kon­trol­lier­te Ras­se­hun­de­zucht mit Zucht­zu­las­sun­gen arbei­tet, für die weit­rei­chen­de Unter­su­chun­gen nach­zu­wei­sen sind, und nicht nur die Häu­fig­keit der Zucht­ver­wen­dung einer Hün­din, son­dern auch die maxi­ma­le Zahl der pro Kalen­der­jahr in einer Zucht­stät­te erlaub­ten Wür­fe regle­men­tiert, gibt bspw. die Tier­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on PETA bloß sub­jek­ti­ve Ein­schät­zun­gen wie­der, die allein zur Dif­fa­mie­rung tau­gen. Dass die Züchter*innen der Ras­se­hun­de­zucht­ver­ei­ne nicht nur aller­größ­ten Auf­wand betrei­ben, um die Gesund­heit ihrer Nach­zuch­ten gewähr­leis­ten zu kön­nen, und jeder Wurf ver­ant­wort­lich geplant wird, lässt die Argu­men­ta­ti­on dabei genau­so außen vor, wie die Mühen, die der Aus­wahl der Welpenkäufer*innen bei jedem Wurf zukommt. Für eine/n verantwortungsbewusste/n Züchter*in ist ein Wel­pe nie nur eine Ware, die ver­kauft wird. Ganz im Gegen­teil, fin­det zwi­schen Züchter*in und Welpenkäufer*in ein lebens­lan­ger, wert­schät­zen­der Aus­tausch statt.

Mein gesunder Rassehund

Kontrollierte Rassehundezucht ist gesunde Hundezucht

Wer ein Heimtier zur Zucht auswählt, ist gehalten, die anatomischen, physiologischen und ethologischen Merkmale zu berücksichtigen, die Gesundheit und Wohlbefinden der Nachkommenschaft oder des weiblichen Elternteils gefährden könnten.

Artikel 5 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren vom 13.11.1987

Was bedeu­tet eigent­lich „Kon­trol­lier­te Ras­se­hun­de­zucht“ im VDH? Hier am Bei­spiel des CfBrH e.V., einem der größ­ten und ältes­ten Ras­se­hun­de­ver­ei­ne in Deutschland.

Der Zuchtverein handelt immer zum Wohl der Tiere.
Der Zucht­ver­ein han­delt immer zum Wohl der Tiere.

Der Zuchtverband/-Verein …

  • ist ein in Deutsch­land ein­ge­tra­ge­ner Verein.
  • gehört dem Ver­band für das deut­sche Hun­de­we­sen (VDH) an.
  • hat inner­halb der Rah­men­be­din­gun­gen des VDH eige­ne, enger gefass­te Regeln aufgestellt.
  • wird durch ein Prä­si­di­um mit ent­spre­chen­der Exper­ti­se vertreten.
  • steu­ert durch die Vor­stän­de sei­ner Lan­des­grup­pen das regio­na­le Zuchtgeschehen.
  • setzt aus­ge­bil­de­te Spe­zia­lis­ten für das Zucht­zu­las­sungs­ver­fah­ren ein.
  • setzt bun­des­weit aus­ge­bil­de­te Zucht­war­te für alle Wurf­ab­nah­men ein.
  • führt ein öffent­lich zugän­gi­ges Zuchtbuch.
  • stimmt die Zucht­ord­nung regel­mä­ßig mit dem aktu­el­len Stand der Wis­sen­schaft ab.
  • ver­hin­dert Qual­zucht durch Regel­wer­ke und Kontrollen.
  • ahn­det Zucht­ver­stö­ße sowie die Nicht­ein­hal­tung der Sat­zung zum Woh­le der Tiere.
Die Gesundheit der Hunde und Nachzuchten steht für die Züchter*innen an erster Stelle.
Die Gesund­heit der Hun­de und Nach­zuch­ten steht für die Züchter*innen an ers­ter Stelle.

Die Züchter*innen …

  • sind Mit­glied im Club für Bri­ti­sche Hüte­hun­de e.V.
  • unter­wer­fen sich den Vor­ga­ben und der Zucht­ord­nung des VDH.
  • unter­wer­fen sich den Regeln und Ver­fah­ren zur Zucht­zu­las­sung des CfBrH.
  • müs­sen eine Prü­fung able­gen, die kyno­lo­gi­sches Grund­wis­sen¹ voraussetzt.
  • sind ver­pflich­tet, sich durch den Besuch kyno­lo­gi­scher Semi­na­re regel­mä­ßig fortzubilden.
  • ver­fü­gen je nach Anfor­de­rung über die Erlaub­nis nach §11 Tierschutzgesetz.
  • hal­ten die Hun­de mit Fami­li­en­an­schluss im Haus.
  • hal­ten die Hun­de bei Mehr­hun­de­hal­tung im sozia­len Verbund.
  • ach­ten unab­hän­gig von der Zahl der Hün­din­nen auf die Wurf­be­gren­zung pro Kalenderjahr.
  • klä­ren Welpeninteressent*innen über ras­se­spe­zi­fi­sche Erkran­kun­gen auf.
Eine korrekte, gesunde Anatomie ist eine Voraussetzung für eine gesunde Zucht.
Eine kor­rek­te, gesun­de Ana­to­mie ist eine Vor­aus­set­zung für eine gesun­de Zucht.

Die Zuchtschauen …

  • ermög­li­chen einen Über­blick des aktu­el­len Zucht­ge­sche­hens und der Ent­wick­lung der Population.
  • nut­zen die Breed Spe­ci­fic Ins­truc­tions des VDH als Maß­stab für die Beurteilung.
  • die­nen der Über­prü­fung einer kor­rek­ten, gesun­den Anatomie.
  • sind ein wich­ti­ges Instru­ment, um Wesens­män­gel fest­zu­stel­len und von der Zucht auszuschließen.
  • üben mit Form­wert­no­ten und Berich­ten eine Kon­troll­funk­ti­on aus.
  • erlau­ben es, den Pfle­ge­zu­stand zu beur­tei­len und Nach­läs­sig­keit zu maßregeln.
Die Zuchtstätte ist gemeinsamer Lebensraum von Menschen und Hunden.
Die Zucht­stät­te ist gemein­sa­mer Lebens­raum von Men­schen und Hunden.

Die Zuchtstätte …

  • ist vor dem ers­ten Wurf durch die Bege­hung einer Zuchtwart*in abge­nom­men worden.
  • ent­spricht allen gesetz­li­chen Vorgaben.
  • macht kei­nen Gebrauch von (erlaub­ter) Zwingerhaltung.
  • ist gemein­sa­mer Lebens­raum von Men­schen und Hunden.
  • sieht geson­der­te Räum­lich­kei­ten für die Mut­ter­hün­din und ihre Wel­pen vor.
Für alle Zuchthunde sind weitreichende Untersuchungen vorausgesetzt.
Für alle Zucht­hun­de sind weit­rei­chen­de Unter­su­chun­gen vorausgesetzt.

Für alle Zuchttiere gilt, dass …

  • ein Gut­ach­ter² das Vor­lie­gen einer Hüft­ge­lenk­dys­pla­sie (HD) aus­ge­schlos­sen haben muss.
  • gene­ti­sche Unter­su­chun­gen auf ras­se­spe­zi­fi­sche Erkran­kun­gen durch­ge­führt wer­den müssen.
  • sie fach­tier­ärzt­lich³ auf erb­li­che Augen­er­kran­kun­gen unter­sucht wer­den müssen.
  • ein DNA Pro­fil nach ISAG erstellt wer­den muss, das die Kon­trol­le der gene­ti­schen Viel­falt erlaubt.
  • nur durch den Ver­band zur Zucht zuge­las­sen Hun­de für die Zucht ein­ge­setzt wer­den dürfen.
  • die Zucht­zu­las­sung wider­ru­fen wird, wenn nach der Körung zucht­re­le­van­te Erkran­kun­gen auftreten.
  • die Zucht­zu­las­sung wider­ru­fen wird, wenn sich bei den Nach­kom­men erb­li­che Defek­te häufen.
  • Hün­din­nen frü­hes­tens mit 15 Mona­ten (ggf. spä­ter) zur Zucht ein­ge­setzt wer­den dürfen.
  • Hün­din­nen bei Zucht­ein­satz nicht älter als 8 Jah­re sein dürfen.
  • Hün­din­nen inner­halb von 24 Mona­ten nicht mehr als zwei Wür­fe auf­zie­hen dürfen.
  • Hün­din­nen nach einem Wurf mit mehr als 6 Wel­pen für 10 Mona­te pau­sie­ren müssen.
Die Welpen wachsen behütet auf und werden bedacht vermittelt.
Die Wel­pen wach­sen behü­tet auf und wer­den bedacht vermittelt.

Die Welpen …

  • wach­sen von der Mut­ter­hün­din behü­tet im Haus auf.
  • wer­den bis zur 3. Lebens­wo­che durch eine Zuchtwart*in kon­trol­liert und dokumentiert.
  • wer­den durch die Zuchtwart*in in der 9. Lebens­wo­che ein zwei­tes Mal kontrolliert.
  • wer­den durch die Züchter*in und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge fort­lau­fend ganz­tä­gig betreut.
  • wer­den bis zur Abga­be min­des­tens vier­fach entwurmt.
  • wer­den vor Abga­be gechippt.
  • wer­den vor Abga­be gemäß der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (StI­ko) geimpft.
  • ver­fü­gen bei Abga­be über einen gül­ti­gen blau­en EU-Heimtierausweis.
  • sind bei Abga­be min­des­tens acht Wochen alt.
  • wer­den mit Bedacht ver­mit­telt, die Besitzer*innen sorg­fäl­tig ausgewählt.
  • und ihre neu­en Besitzer*innen wer­den durch auch nach der Abga­be bera­ten und unterstützt.
  • wer­den durch die Züchter*in bei Bedarf wie­der in Obhut genom­men und neu vermittelt.

Wie viel davon trifft auf Züchter*innen und Zucht­hun­de zu, die kei­nem Ver­ein ange­schlos­sen sind? Wie viel auf den in Deutsch­land ansäs­si­gen Hun­de­han­del? Und wie viel – oder wie wenig – auf die ille­ga­len Impor­te, die tag­täg­lich aus dem Aus­land nach Deutsch­land ver­bracht werden?

1: Allgemeine Haltungsbedingungen, Tierschutzgesetz und ‑hundeverordnung, Vorbereitung einer Hündin zur Belegung, Versorgung einer trächtigen Hündin, Geburtsvorgang, Welpenaufzucht, Zuchtbestimmungen, Genetik, Zuchtordnung des VDH und CfBrH, Rassestandard für die jeweilige/n Rasse/n
3: Für die ophtalmologische Untersuchung werden Fachtierärzte empfohlen, die dem Dortmunder Kreis – Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren e.V. (DOK) angeschlossen sind.
Mein gesunder Rassehund

Gefahren – über die Zucht hinaus

Die Kon­se­quen­zen, die sich aus dem Aus­stel­lungs­ver­bot für alle Hun­de mit etwa­igen Qual­zucht­merk­ma­len erge­ben, mögen in Gän­ze noch nicht abseh­bar sein. Es muss aber ange­nom­men wer­den, dass sie in sämt­li­che Berei­che des gesell­schaft­li­chen Lebens hin­ein­wir­ken und nicht nur die Ras­se­hun­de­zucht und den damit ver­bun­de­nen Sport- und Aus­bil­dungs­be­trieb, son­dern dar­über hin­aus auch pri­vat­wirt­schaft­li­che Unter­neh­men und öffent­li­che Medi­en (Pres­se, Fern­se­hen und Inter­net) auf lan­ge Sicht beschä­di­gen werden.

Gesundheit – das schließt Anlagenträger, so wie diesen, nicht aus.
Gesund­heit – das schließt Anla­gen­trä­ger, so wie die­sen, nicht aus.

[Das Ausstellungsverbot] gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.

Tierschutz-Hundeverordnung §10

Nach aktu­el­lem Stand wer­den sämt­li­che Anla­gen­trä­ger erb­li­cher Erkran­kun­gen (bspw. Col­lie Eye Anoma­lie, CEA) als Qual­zuch­ten ein­ge­stuft. Obwohl es sich bei die­sen fak­tisch um gesun­de Hun­de han­delt – und obwohl auch deren Nach­kom­men bei ent­spre­chend ver­stän­di­ger Ver­paa­rung nie­mals selbst erkran­ken kön­nen –, sol­len Anla­gen­trä­ger kon­se­quent von der Zucht aus­ge­schlos­sen wer­den. Für Hun­de­ras­sen, bei denen die Popu­la­ti­on beson­ders klein oder die Zahl der Anla­gen­trä­ger beson­ders hoch ist, steht zu befürch­ten, dass sie bin­nen weni­ger Gene­ra­tio­nen aus­ster­ben wer­den. Bei allen übri­gen muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die dras­ti­sche gene­ti­sche Ver­ar­mung zu noch schwer­wie­gen­de­ren Pro­ble­men füh­ren wird. 

18%

Welpen aus VDH-Zucht

Im Ver­gleich machen Wel­pen aus VDH-Zucht im Schnitt etwa 18% der jähr­lich ange­mel­de­ten Hun­de aus.

[Der] illegale Handel […] mit Hunde- und Katzenwelpen [hat] […] ein extremes Ausmaß angenommen […]. Dieser Anstieg ist mit der Diskrepanz zwischen der hohen nicht zu deckenden Nachfrage für Haustiere und dem legalen seriösen Angebot von Hunde- und Katzenwelpen […] zu erklären.

Deutscher Tierschutzbund, Illegaler Heimtierhandel in Deutschland, Stand 04/2021

Die kaum zu bewäl­ti­gen­den Her­aus­for­de­run­gen, denen sich Rassehundezüchter*innen aus­ge­setzt sehen, erschwe­ren nicht nur die Arbeit in den Ver­ei­nen, son­dern las­sen auch befürch­ten, dass vie­le Zucht­ver­ei­ne ihre Tätig­kei­ten ein­stel­len müs­sen oder Züchter*innen den Weg in die unkon­trol­lier­te Schwarz­zucht wäh­len. Die hohe Nach­fra­ge nach Ras­se­hun­den, die von den Zucht­ver­ei­nen bereits in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nur zu einem gerin­gen Teil (ca. 18%) gedeckt wer­den konn­te, wird sich somit noch mehr auf die Schwarz­zucht und ille­ga­le Impor­te kon­zen­trie­ren. Es muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die Fall­zahl an Beschlag­nah­mun­gen und damit ver­bun­den auch die Not­wen­dig­keit einer Unter­brin­gung beschlag­nahm­ter Tie­re in bun­des­deut­schen Tier­hei­men in extre­mem Maß zuneh­men wird, und sich Tier­hei­me noch grö­ße­ren finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen stel­len müs­sen, als ohne­hin der Fall.

Konsequenzen – auch für den Hundesport.
Kon­se­quen­zen – auch für den Hundesport.

Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.

Tierschutzgesetz §3 Satz 5

Neben Hun­de­aus­stel­lun­gen zielt das Ver­bot auch auf die Teil­nah­me an Sport­ver­an­stal­tun­gen (Tur­nie­ren, Tri­als, o.ä.) und Prü­fun­gen (Begleit­hund­prü­fung, Hun­de­füh­rer­schein, o.ä.) ab. Durch die Gesetz­ge­bung kann das Ver­bot auch auf den Aus­bil­dungs­be­trieb erwei­tert wer­den und schließt damit auch Wel­pen- und Hun­de­schu­len ein. Wäh­rend der phy­si­schen und psy­chi­schen Gesund­heit des Hun­des immer obers­te Prio­ri­tät zukom­men soll­te und jeder Hun­de­hal­ter ange­hal­ten ist, sei­nen Hund nicht nur ent­spre­chend der Anla­gen und des Leis­tungs­ver­mö­gens zu beschäf­ti­gen, son­dern ihm dar­über hin­aus auch regel­mä­ßi­gen Kon­takt zu Art­ge­nos­sen zu ermög­li­chen, schließt das Ver­bot jeden Hund mit etwa­igen Qual­zucht­merk­ma­len kate­go­risch davon aus. 

Auch die Ausbildung von Dienst- und Rettungshunden wird durch die Gesetzgebung erschwert.
Auch die Aus­bil­dung von Dienst- und Ret­tungs­hun­den wird durch die Gesetz­ge­bung erschwert.

Einem Hund ist […] regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen […].

Tierschutz Hundeverordnung §2 Satz 3

Es muss des­halb davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass in der Fol­ge die Zahl an Hun­den mit schwe­ren Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten (man­gel­haf­te Sozia­li­sie­rung mit Men­schen und Hun­den, gestei­ger­te Aggres­si­vi­tät gegen­über Men­schen und Hun­den, o.ä.) zuneh­men wird. Inwie­fern sich die Erschwer­nis­se in der Aus­bil­dung auch auf Dienst‑, Ret­tungs- oder Behin­der­ten­be­gleit­hun­de über­tra­gen las­sen, ist aktu­ell nicht abseh­bar. Es kann aber nicht aus­ge­schlos­sen werden.

4000

Zurück­ge­zo­gen: von den weit über 4.000 Mel­dun­gen zur CACIB Erfurt 2022 blie­ben am Ende kaum mehr als 1.700. Ein enor­mer finan­zi­el­ler Scha­den für den Veranstalter.

Es ist verboten, ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltungen heranzuziehen, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.

Tierschutzgesetz §3 Satz 6

Das Ver­bot, Tie­re zu Wer­be­zwe­cken ein­zu­set­zen, denen sich Qual­zucht­merk­ma­le unter­stel­len las­sen, ist von den Ver­ant­wort­li­chen bereits vor­be­rei­tet und durch­ge­setzt wor­den. Bei­spiel­haft zu nen­nen sind die Hun­de­aus­stel­lun­gen in Erfurt (05/22) und Neu­müns­ter (06/22). Wäh­rend das Ver­bot bis­lang nur die Ver­an­stal­ter von Hun­de­aus­stel­lun­gen betrifft, ist dar­über hin­aus aber bereits geplant, es auch auf die Zucht­ver­ei­ne und Züchter*innen aus­zu­wei­ten. Züchter*innen soll damit unter­sagt wer­den, Wer­bung auf der eige­nen Web­site oder auf Social Media-Platt­for­men zu betrei­ben. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass das Ver­bot auch Hundehalter*innen, ins­be­son­de­re soge­nann­te Pet­fluen­cer, betref­fen wird. 

Ein noch weit grö­ße­rer Scha­den steht pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men zu befürch­ten, die sich auf den Heim­tier­be­darf (Heim­tier­nah­rung, Bedarfs­ar­ti­kel, Heil- und Pfle­ge­mit­tel) spe­zia­li­siert haben, und zu Absatz­zwe­cken auf Wer­be­maß­nah­men ange­wie­sen sind. Da grund­sätz­lich jedem Hund, der zu Wer­be­zwe­cken ein­ge­setzt wird, ver­deck­te Qual­zucht­merk­ma­le unter­stellt wer­den kön­nen, ist davon auzu­ge­hen, dass gänz­lich auf die Abbil­dung von Hun­den ver­zich­tet wer­den muss. Glei­ches gilt für öffent­li­che Medi­en, ins­be­son­de­re für die Abbil­dung in Zeit­schrif­ten (Print und Online) und die Dar­stel­lung in Fernsehformaten.

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Kontakt / Presse

Soll­ten Sie Fra­gen zur Initia­ti­ve haben oder ihre Unter­stüt­zung und Mit­ar­beit anbie­ten wol­len, wen­den Sie sich ger­ne an Frau Sarah Boyd, die Refe­ren­tin für Öffent­lich­keits­ar­beit des Club für bri­ti­sche Hüte­hun­de e.V.

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