![Home_1](https://meingesunderrassehund.de/wp-content/uploads/2022/05/DSC_8127.jpg)
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen erblich bedingt die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2
![Home_6](https://meingesunderrassehund.de/wp-content/uploads/2022/05/Quendie-2-.jpg)
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen erblich bedingt die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2
![Home_3](https://meingesunderrassehund.de/wp-content/uploads/2022/05/Broadmeadows_Border-Collies_2019_07-03-292-von-292.jpg)
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen erblich bedingt die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2
![Home_2](https://meingesunderrassehund.de/wp-content/uploads/2022/05/DSC_6260.jpg)
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen erblich bedingt die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2
![Hom4_4](https://meingesunderrassehund.de/wp-content/uploads/2022/05/CfBrH-Hessen-Sommerfest_07-27-125-von-685.jpg)
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen erblich bedingt die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2
![Home_7](https://meingesunderrassehund.de/wp-content/uploads/2022/05/MuttermitJunghunden.jpg)
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen erblich bedingt die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2
![Home_5](https://meingesunderrassehund.de/wp-content/uploads/2022/05/Corgi-7.jpg)
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen erblich bedingt die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2
![Home_8](https://meingesunderrassehund.de/wp-content/uploads/2022/08/IMG_1625-1.jpg)
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen erblich bedingt die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2